Stellplatzabgabe

Stellplatzabgabe
Stellplatzabgabe,
 
von Gemeinden vom Bauherrn erhobene Abgabe zur Ablösung der in den Landesbauordnungen verankerten Garagenbau- beziehungsweise Stellplatzpflicht. Die Gemeinde hat die Einnahmen aus der Stellplatzabgabe zweckgebunden zu verwenden (u. a. Schaffung oder Instandhaltung von Parkplätzen).

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Stẹll|platz|ab|ga|be, die: von Gemeinden, vom Bauherrn erhobene Abgabe, mit der sich dieser von der in der Bauordnung vorgeschriebenen Pflicht befreit, eine Garage, einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen.

Universal-Lexikon. 2012.

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